Stadt Amöneburg ist dem Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis beigetreten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Es ist beschlossen und besiegelt

Stadt Amöneburg ist dem Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis beigetreten

Seit dem Jahr 2022 arbeiten die Ostkreis-Kommunen Kirchhain, Rauschenberg, Neustadt (Hessen) und Wohratal ordnungsrechtlich enger zusammen.

Verschiedene Aufgaben werden gemeinsam im Rahmen Interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) wahrgenommen. Dies sind die Verkehrsüberwachung, der Vollzug der Hessischen Hundeverordnung (gefährliche Hunde) und die Ahndung und Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten (z.B. illegale Abfallentsorgung, störender Lärm und andere Verstöße gegen kommunale Satzungen).

Die Stadt Amöneburg ist nun ebenfalls „mit im Boot“, nachdem alle Gemeinde- und Stadtparlamente dem Wunsch zum Beitritt beschlossen haben.

Stadt Amöneburg gab den Anstoß

Im vergangenen Jahr hatte sich Bürgermeister Andre Schlipp (Amöneburg) an die Kirchhainer Verwaltung gewandt. Sein Ansinnen war, ob die Stadt Amöneburg dem bestehenden Ordnungsbehördenbezirk beitreten könne. Hintergrund war, dass eine Mitarbeiterin der Amöneburger Ordnungsbehörde in den Ruhestand geht. Mit diesem Ausscheiden war unklar, wer im Stadtgebiet Amöneburg u.a. die Verkehrsüberwachung vornehmen kann.

„Für den Beitritt der Stadt Amöneburg haben wir in kürzester Zeit die Weichen gestellt“, sagt Bürgermeister Olaf Hausmann und inzwischen haben alle Gemeinde- und Stadtparlamente für den Beitritt „grünes Licht“ gegeben. Der Beitritt ist nun beschlossene Sache.

Viel Lob an die Stadtverwaltung Kirchhain

Bürgermeisterin Klusmann und ihre Bürgermeisterkollegen Hausmann, Groll, Schlipp und Dawedeit sowie die Ersten Stadträte und Beigeordnete der Mitgliedskommunen kamen kürzlich zusammen, um das Vorhaben vertraglich „zu besiegeln“.

Im Rahmen der Zusammenkunft waren sich alle Akteure einig, dass die interkommunale Zusammenarbeit im Ostkreis wächst und vor allem „sehr gut, reibungslos und auf Augenhöhe“ funktioniert. Das Projekt mit dem Ordnungsbehördenbezirk ist nicht die einzige Kooperation. Auch beispielsweise in Sachen Klimaschutz arbeiten die fünf Kommunen eng und intensiv zusammen.

Aufgrund der Größe der Stadt nimmt Kirchhain eine zentrale Funktion wahr. Die Aufgabenwahrnehmung und die Verantwortung für die Durchführung aller vereinbarten ordnungsrechtlichen Aufgaben liegt in deren Zuständigkeit. Die Federführung hat der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ inne, die Gesamtverantwortung hat Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann.

Die Vertreter der Städte und Gemeinden sind sich einig darüber, dass der Ordnungsbehördenbezirk eine Erfolgsgeschichte ist. Dafür sprechen die Bilanzen, die jedes Jahr erstellt und mit den Beteiligten besprochen werden, eine deutliche Sprache.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Verwaltung ausführlich über das Thema im Haupt- und Finanzausschuss berichtet.

„Wir übernehmen als Stadt gerne diese helfende Rolle, da wir organisatorisch und personell breiter aufgestellt sind“, sagt Olaf Hausmann und ergänzt, dass „für die jetzt vereinbarten Aufgaben eine weitere Stelle bei der Ordnungspolizei geschaffen ist. Größere Kommunen verfügen über weitaus mehr Fachpersonal, als dies zum Teil deutlich kleineren Kommen möglich ist. Aus diesem Grund unterstützen wir gerne mit unseren Möglichkeiten und teilen uns dafür die entstehenden Aufwendungen mit den anderen Städten und Gemeinden“, so Hausmann.

Regierungspräsidium Gießen muss noch anordnen

Nun obliegt es dem Regierungspräsidium Gießen, den Ordnungsbehördenbezirk formell noch anzuordnen und im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt zu machen.

Geplant ist, dass die Kirchhainer Ordnungspolizeibeamten ab dem 01.07.2026 dann auch im Hoheitsgebiet der Stadt Amöneburg eingesetzt werden dürfen.

Die Wahrnehmung der Aufgaben nach Zeitanteilen, die Verrechnung der Aufwendungen und Erträge wird weiterhin nach dem Größenverhältnis anteilig erfolgen:

a) Stadt Amöneburg = 10 %

b) Stadt Kirchhain = 45 %

c) Stadt Neustadt (Hessen) = 25 %

d) Stadt Rauschenberg = 15 %

e) Gemeinde Wohratal = 5 %

Neben dem Ordnungsbehördenbezirk wurde im Jahr 2022 aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeitsregelungen auch ein sogenannter Verwaltungsbehördenbezirk Ostkreis gebildet, für den das vorstehend Beschriebene gleichermaßen gilt.