Erfreulicherweise konnte Bürgermeister Thomas Groll hierzu über 140 Interessierte begrüßen, darunter auch Stadtverordnetenvorsteher Hans-Dieter Georgi, Ersten Stadtrat Wolfram Ellenberg, seinen Amtsvorgänger Manfred Hoim und Rauschenbergs Bürgermeisterin Alexandra Klusmann.
Ehrengast war diesmal der Strafrechtler Prof. Dr. Henning Radtke, der 2018 vom Bundesrat zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde. Bevor er Mitglied des I. Senats in Karlsruhe wurde lehrte er an den Universitäten in Saarbrücken, Marburg und Hannover und gehörte verschiedenen Obergerichten an, von 2012 etwa dem Bundesgerichtshof. Radtke beschäftigte sich wissenschaftlich intensiv mit dem internationalen Strafrecht und der Geschichte der Kriegsverbrecherprozesse.
Ausgangspunkt der Veranstaltung, die gekonnt von Nina Köhler am Klavier umrahmt wurde, war das Ende des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses im Herbst 1946, also vor 80 Jahren.
Seinerzeit waren 22 Hauptkriegsverbrecher angeklagt, die führenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Vertreter des NS-Staates. Die Richter aus den USA, Großbritannien, der Sowjetunion und Frankreich verhängten damals 12 Todesurteile, 3 lebenslange und vier zeitige Freiheitsstrafen und 3 Freisprüche.
In Nürnberg saßen erstmals die Siegermächte über die Hauptkriegsverbrecher einer besiegten Nation zu Gericht. Zu jener Zeit fand noch ein vergleichbarer Prozess in Japan statt. Das Kaiserreich gehörte ebenfalls zu den Verlierern des II. Weltkrieges. Bei allen Kriegen zuvor, waren die führenden Vertreter der unterlegenen Seite ins Exil gegangen oder die Kriegsparteien hatten sich gegenseitig Amnestie zugesichert.
Prof. Dr. Radtke blickte zunächst zurück. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hätte das Komitee vom Roten Kreuz erstmals über internationale Gerichtshöfe zur Ahndung von Kriegsverbrechen nachgedacht, allerdings ohne Resonanz bei den Regierenden. Nach dem I. Weltkrieg wurde der Ruf nach einem internationalen Strafgerichtshof grösser, aber Herrscher wie Kaiser Wilhelm II. oder Österreichs Kaiser Karl I. gingen ins Exil und man wurde ihrer nicht habhaft.
1942 begann sich die Niederlage des 3. Reiches im Weltkrieg abzuzeichnen. Die Alliierten, so der Bundesverfassungsrichter, begannen damals bereits Beweise für einen folgenden Kriegsverbrecherprozess zu sammeln. Dieser begann im November 1945 in Nürnberg, jener Stadt wo Hitler mit großen Pomp die Reichsparteitage abhielt.
Angeklagt wurden Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Verschwörung zum Angriffskrieg.
Bereits kurz nach dem Ende des II. Weltkrieges brach die Allianz der Sieger auseinander und der "kalte Krieg" zwischen West und Ost brach aus. Damit war dann auch die Zeit des internationalen Völkerstrafrechts schon bald wieder vorbei, betonte Prof. Dr. Radtke.
Eine solche Art der Strafverfolgung erlebte in den 1990er Jahren ihre "Blütezeit", genoss Respekt und Anerkennung. Dies bröckelte dann langsam aber sicher.
Heute verhängen die USA unter Präsident Trump Sanktionen gegen Richter des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag und Russland erkennt das Gericht nicht an.
"Dabei haben wir heute eine internationale Verfolgung von Kriegsverbrecherprozessen wieder sehr nötig. Die Ukraine ist nur ein Beispiel von vielen", hob der Gast aus Karlsruhe zum Abschluss seines vielbeachteten Vortrages hervor.